Erbschaftsplannung in Anbetracht von Steuer- und Zivilaspekten

Erbschaftsplannung in Anbetracht von Steuer- und Zivilaspekten

TIPPS FÜR INVESTOREN UND IMMOBILIENEINGENTÜMER IN ANDALUSIEN:
ERBSCHAFTSPLANNUNG IN ANBETRACHT VON STEUER- UND ZIVILASPEKTEN

Haben Sie vor, eine Immobilie in Estepona oder in der Umgebung ( Marbella, Casares, Manilva, Sotogrande, Gaucin, sogar Almeria) zu kaufen?
Wenn Sie vorhaben, eine Immobilie in Spanien zu erwerben oder auch wenn Sie schon Eigentümer sind, sollten Sie einige Steuer- und Zivilrechtlichen Aspekten berücksichtigen, um die Steuerkonsequenzen zu vermindern und um das an Ihrem Nachlass andwendbaren Recht wählen zu können.
Mit Bezug auf die Andalusische Erbschaftsteuer, nachdem zwei politischen Parteien, “Ciudadanos” und “PSOE”, ein Abkommen getroffen haben, werden einige Steuervergünstigungen und Freibeträge modifiziert, immer wenn bestimmten Voraussetzungen zusammenkommen. Dieses Abkommen ist schon teilweise in Kraft getreten, und hoffentlich wird am Anfang 2.017 voll entwickelt. Das Reform betrifft vor allem die Steuerminderung bei Hauptwohnsitz und den Grundfreibetrag, immer wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und mit bestimmten Begrenzungen.
Ausserdem, nachdem das Urteil des Europäischen Gerichtshof von 3 September 2.014 festgestellt hat, dass die Steuervergünstigungen und Freibeträge von Erbschaftstuer in Autonomen Regionen (wie Andalusien) auch für die Nicht-Residenten Erben anwendbar sind und auch in Rücksicht auf die oben erwähnte Reform der Andalusischen Erbschaftsteuer, ist es heutzutage zweifellos empfehlenswert, die Erbschaftsplanung der fremden Mandanten anzufassen.
Bevor wir ein paar Vorschläge vorlegen, müssen wir uns auf einen sehr wichtigen Zivilaspekt beziehen, die in der Europäische Erbrechtsverordnung Nr 650/2012 (EuErbVO), neu geregelt worden ist. Nach der EuErbVO, wenn der Erblasser resident in Spanien wäre, sollte das Spanische Zivilgesetz auf seiner Erbschaft angewendet werden, und nicht das Staatsrecht, was sehr wichtige Konsequenzen haben kann. Deshalb ist es empfehlenswert, mittels Testament, das Deutsche Erbrecht ausdrücklich zu wählen. Auch ist es sinvoll, wenn die Residenz nicht klar genüg ist, weil der Mandante sehr viel Zeit auch in Spanien verbringt.
Nach dieser kurz gefasste und pauschale Einführung und unter Berücksichtigung, dass dieser Artikel nur einen informativen Zweck hat, und auf keinen Fall es eine echte Beratung bedeuten kann, einmal jeder einzelne Fall ihre eigene Besonderheiten hat, möchten wir eine Annäherung zur wichtigen Punkten dastellen.
HABEN SIE VOR, EINE IMMOBILIE IN ANDALUSIEN ZU ERWERBEN, ABER WISSEN NICTH WIE SIE FORTFAHREN SOLLTEN?
In diesem Fall können Sie im Voraus Nutzen ziehen, und früh genüg, nicht nur die Erwerbung sondern auch den Nachlass aus rechtlicher und steuerlicher Sicht plannen und so, diesbezüglich, konkrete Vorschläge zusammen mit Ihrem Anwalt ausarbeiten.
Auf dieser Weise wird es einfacher sein, nicht nur die Steuervergünstigungen und Freibeträge zu bedenken, sondern auch andere Aspekte, wie etwa ehelicher Güterstand, Gründung einer Gemeinschaft mit eventuellen Miteigentümern, Niessbrauchsrecht auf Lebenszeit, u.a.
Selbstverständlich, jeder einzelne Fall hängt von vielen Umständen ab, einige Investoren haben keine Interesse in zukünftige Erbfälle und die Erbschaftsteuer kann nur nach der heute geltenden Vorschriften kalkuliert werden , aber trotzdem empfehlen wir, es zu berücksichtigen, und Berechnungen im Voraus zu machen, um die Steuerkonsequenzen zu vermindern.
Dennoch bitten die Mehrheit der Investoren um Beratung, nicht nur um eine Idee der Steuerkonsequenzen beim Erbfall für die Erben zu kennen, sondern auch um das an ihrer Erbschaft anwendbaren Recht wählen zu können. Es ist sinnvoll bevor dem Erwerb -wenn möglich-, es zu machen, um die Erbschaftsteuer zu vermindern oder vielleicht abzuschaffen.
Als allgemeiner Vorschlag, wenn man in Andalusien eine Immobilie erwerben möchte, könnten folgenden Chancen betrachtet werden:
1. 100% des Eigentums kaufen: Falls der Eigentümer stirbt, wird 100% des Eigentums versteuert, was heisst, dass die Erben höhere Bewertungen ihrer Erbteilen erhalten werden und mehr Erbschaftsteuer zahlen werden. Trotzdem, es kann in einigen Fallen steuerlich auch interessant sein, wenn die Bewertung der Erbmasse nicht zu hoch ist oder falls der Nachlass sehr aufgeteilt ist, weshalb immer im Voraus die Berechung gemacht werden sollte.
2. Falls der Mandante trotz der höheren zukÜnftigen Erbschaftsteuer 100% des Eigentums allein kaufen möchte, kann er gleichzeitig ein Testament errichten, wo er die Erbschaft so viel wie möglich – seit einer steuerlich Ansicht- aufteilt. In Abhängigkeit von der persÖnlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen und Bedingungen, verschiedenen Optionen können geprüft werden, wie z. B. der Nachlass zwischen den Kindern, Ehepartner und Enkelkindern aufteilen.
3. Der Mandante kann auch Niessbrauchrecht kaufen und die Kinder, Ehepartner, Freund oder zukünftige Erbe das nackte Eigentüm erwerben. So wird die Bewertung der Erbmasse beim Erbfall wesentlich vermindert.
4. Andere Möglichkeiten sind u.a.: zusammen mit dem Lebens- oder Ehepartner die Immobilie kaufen, zusammen mitden Kinder oder Enkelkinder, usw.
SIND SIE SCHON EIGENTÜMER EINER IMMOBILIEN IN ANDALUSIEN?
Auch in diesem Fall ist es unbedingt notwendig, sich beraten zu lassen, um die Erbschaft früh genüg plannen zu können , wobei die vorherige Überlegungen voll anzuwenden sind.

Zum Schluss, heutzutage nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof von 3 September 2.014, der Reform der Erbschaftsteuer in Andalusien und der Europäische Erbrechtsverordnung Nr 650/2012 (EuErbVO) ist es höchst empfehlenswert, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, den Nachlass im Voraus zu planen, nicht nur aus sinvollen steuerlichen Gründen, sondern auch um das andwendbare Erbrecht früh genür wählen zu können.

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María del Mar Hernández Cortés
Spanische Rechtsanwältin, Solicitor, Lawyer, Abogada
Estepona, Marbella, Málaga, Almeria
maria@balmaseda-abogados.com
Skype:maria-bhabogados
www.balmaseda-abogados.com

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