INTERNATIONAL

Wir arbeiten mit internationalen Fachanwaltskanzleien zusammen.

Aufgrund unserer Spezialisierung auf spanische und internationale Erbschaftssachen, der Arbeit in einem multidisziplinären Team und der engen und effizienten Zusammenarbeit mit einer großen Zahl von hochspezialisierten Anwälten und Ökonomen in den Herkunftsländern unserer Mandanten können wir auch die zivilrechtlichen, handelsrechtlichen, steuerrechtlichen und internationalen Aspekte äußerst komplexer Erbschaftssachen behandeln und unseren Mandanten eine vertrauenswürdige, ganzheitliche Beratung bieten.

Unsere Gründungspartnerin, die Anwältin und Mediatorin María del Mar Hernández Cortés, ist Mitglied bei STEP, „Society of Trust and Estate Practitioners“, einer internationalen Vereinigung internationaler, auf Erbrecht und Familienunternehmen spezialisierter Anwaltskanzleien mit nachgewiesener Expertise. Dies ermöglicht ihr bei internationalen Erbfällen die gemeinsame Beratung mit Fachanwälten aus den verschiedensten Herkunftsländern.

Frau Hernández Cortés gehört seit langem WF International, einem internationalen Verbund von Rechtsanwälten und Kanzleien, an und kooperiert insbesondere mit der auf Erbrecht spezialisierten Kanzlei WF Frank & Partner Rechtsanwälte in Berlin.

Auf diese Weise arbeitet sie eng mit Anwälten und Kanzleien in den Herkunftsändern der Mandanten zusammen und kann auch bei äußerst komplexen Angelegenheiten eine hochspezialisierte Beratung durch erfahrene Fachleute anbieten. Die Beratung erfolgt in deutscher, englischer oder spanischer Sprache.

Frau Hernández Cortés beherrscht neben allen Aspekten des spanischen Zivilrechts auch die der spanischen Erbschaftssteuer.

Wir beraten in allen erbrechtlichen Fragen wie zum Beispiel:
• Planung von Erbschaften in zivilrechtlicher, handelsrechtlicher und steuerlicher Hinsicht, um die ordentliche Erfüllung des Mandantenwillens zu gewährleisten und das spätere Verfahren der Erbschaftsannahme zu erleichtern, Ausgaben und Steuern zu reduzieren und auf diese Weise von vornherein Konflikte zu vermeiden.
• Internationale Erbschaften: als fachlich hochqualifizierte Mitglieder in zwei internationalen Netzwerken von Fachanwälten und Steuerberatern für die Planung und Beratung in internationalen zivil- und steuerrechtlichen Erbschaftsangelegenheiten, unter www.step.org und www.wf-international.org
• Steuerliche Aspekte: alle damit zusammenhängenden Steuern, nicht nur Erbschaftsteuer, sondern auch Schenkungssteuer, Steuer auf den Wertzuwachs von städtischem Grund und Boden (bekannt als Wertzuwachssteuer), Lohn- und Einkommenssteuer, Gesellschaftssteuer und internationales Steuerrecht, in Zusammenarbeit mit den Kanzleien in den Herkunftsländern.
• Testamente: wir helfen den Mandanten, ihren letzten Willen in adäquater Weise aufzusetzen, und berücksichtigen dabei internationale und steuerliche Aspekte, um die Erbschaft optimal zu planen.
• Teilung des Nachlasses: Beratung und Begleitung des Mandanten bei allen bis zum Abschluss des Verfahrens notwendigen Schritten und Behördengängen.
• Erbschaftsannahmeerklärung von Spaniern wie auch Ausländern.