MEDIATION

Mediation in Zivil- und Handelssachen und zwischen Unternehmen.

Die Mediation ist ein Verfahren zur Beilegung eines Konflikts, bei dem ein Mediator, ein zu diesem Zweck ausgebildeter Fachmann, die Kommunikation zwischen den am Konflikt beteiligten Parteien erleichtert und kanalisiert, indem er das Verfahren leitet, und die Parteien durch die Anwendung der erforderlichen Techniken und methodischen Vorgehensweise wieder in den Mittelpunkt stellt und ihnen die Verantwortung für die Sachlage zurückgibt, indem er sie am Verfahren beteiligt, ihnen hilft, Lösungen vorzuschlagen, die im Interesse aller Beteiligten sind, und auf diese Weise integrative Lösungen ermöglicht, die eine tragfähige und sichere Erfüllung gewährleisten.
Bei der Mediation müssen die Parteien zweckmäßig durch geeignete Fachleute beraten werden (ein Mediator als solcher leistet keine Beratungsdienste), die sie im Rahmen ihrer Kompetenzen beraten. Jedoch wird die Lösung des Konflikts nicht auf einen Dritten übertragen, sondern die Parteien nehmen die Konfliktlösung mit Eingreifen des Mediators selbst in die Hand und übernehmen die Verantwortung für die Konfliktlösung.

PRINZIPIEN DER MEDIATON
Die Prinzipien der Mediatoren sind Folgende:
1. Freiwilligkeit, auf deren Grundlage die Teilnahme im Verlaufe des gesamten Mediationsverfahrens auf absolut freiwilliger Basis geschieht, so dass die Parteien frei entscheiden können, ob sie die Teilnahme fortsetzen möchten oder nicht.
2. Vertraulichkeit, auf deren Grundlage alle Informationen des Verfahrens in keinem anderen Bereich enthüllt werden dürfen.
3. Unparteilichkeit.
4. Neutralität: Die Funktion des Mediators besteht aus der Kanalisierung der Kommunikation der Parteien, ohne sich auf eine Seite der Parteien zu stellen, sondern er übernimmt eine Brückenfunktion zwischen den Konfliktparteien und geht mit einem Grundmaß an Gerechtigkeit und Fairneß vor.

VORTEILE DER MEDIATON
Die Mediation hat zahlreiche Vorteile, nachfolgend werden einige aufgezählt:

1. Die Konfliktparteien stehen selbst im MITTELPUNKT, da sie am Verfahren teilnehmen, Vorschläge machen und entscheiden, und die Kontrolle des Konflikts und die Verantwortung der Angelegenheit übernehmen, deren Hintergründe nur sie selbst wirklich gründlich kennen.
2. SICHERHEIT im Ergebnis, da die Lösung einer Situation, die niemand so gut wie die Parteien kennen kann, nicht in den Händen eines Dritten, eines Richters oder eines Schiedsmannes, liegt. In der Praxis hat sich erwiesen, dass der Eingriff eines Richters oder einer Schiedsperson, statistisch gesehen, zu größerer Nichterfüllung und Unzufriedenheit für die Parteien führt als eine Mediation, die sich im Gegenteil sehr vorteilhaft auswirkt.
3. KOSTENERSPARNIS, da eine außergerichtliche und friedliche Konfliktlösung Verfahrensaufwendungen spart, nicht nur vom monetären Standpunkt aus gesehen, sondern vor allem auch Zeit und Spannungen, und emotionale Belastungen vermeidet, die zu den meisten Streitigkeiten noch hinzukommen.
4. UNPARTEILICHKEIT, da die beteiligten Parteien aktiv an der Entscheidungsfindung beteiligt sind, ohne Gefahr zu laufen, dass ein Dritter sich offen den Interessen und Positionen einer der Parteien zu Lasten der Interessen der anderen Parteien zuwendet.
5. SCHNELLIGKEIT, da der Mediationsprozess, so komplex wie der Fall auch darstellen kann, deutlich weniger aufwändig ist als jeder Gerichtsprozess, was die oben genannte Einsparung von Kosten, Zeit und emotionaler Belastung zur Folge hat.

Dieses System, das in den angelsächsischen Länder seit langer Zeit eingerichtet und konsolidiert ist, wird in Konflikten in allen Bereichen angewandt, sowohl bei Privatleuten als auch bei Firmen, auf nationalem und internationalem Niveau, wobei folgende Bereiche hervorzuheben sind:
• PRÄVENTION von Konflikten zwischen Privatleuten und Firmen im Allgemeinen.
• PRÄVENTION von Konflikten im FAMILIENUNTERNEHMEN.
• In HANDELSRECHTLICHEN Angelegenheiten jeglicher Art.
• In ZIVILRECHTLICHEN Angelegenheiten jeglicher Art
• In Angelegenheiten zwischen Privatleuten, wie Scheidungen und Trennungen, elterliches Sorgerecht, Regelungen für Minderjährige, Auflösung der Zugewinngemeinschaft, Entmündigungen, Erbschaften, vertragliche Erfüllungen, zivilrechtliche Haftung, etc.
• In INTERNATIONALEN HANDELSSACHEN, mit Vermittlung in spanischer, englischer und deutscher Sprache.
• Bei Organisationen wie Gesundheitszentren, Schulen, etc.
• Gemeinschaftsrecht, zwischen Eigentümergemeinschaften.
• Jede Konfliktsituation, in der die Parteien das Thema nicht in angemessener Weise miteinander kommunizieren und angehen können und nicht in der Lage sind, den Konflikt auf konstruktive Weise zu lösen.