Mediation

MEDIATION

Mediation in Zivil- und Handelssachen und zwischen Unternehmen.

Die Mediation ist ein alternatives Mittel zur Lösung von Konflikten, nach den Prinzipien der Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Unparteilichkeit und Neutralität, wonach der Mediator oder die Mediatoren, die für diesen Zweck ausgebildet sind, als Kanalisierer der Kommunikation zwischen den Parteien agieren, sie in den Mittelpunkt stellen und ihnen die Verantwortung für Lösungsvorschläge und Entscheidungen zurückgeben, an denen sie beteiligt sind, ohne einen Dritten – Richter oder Schiedsmann – einschalten zu müssen, der die Sache nie so gut kennen kann wie die Beteiligten selbst.
Bei der Mediation gibt es eine dynamische Entwicklung im Sinne einer „Win/Win“-Situation oder „Gewinn für beide Seiten“, die zu tragfähigeren und dauerhafteren Lösungen Anlass gibt und die Beziehungen zwischen den Konfliktparteien verbessert und verwandelt.

Die erste Sitzung von 15-20 Minuten dient nur der Information und ist kostenlos und unverbindlich und hat nur den Zweck, ein besseres Verständnis für die Mediation zu vermitteln und dann können die Parteien entscheiden, ob sie das Mediationsverfahren einleiten möchten.
Die Kosten der Mediation liegen immer deutlich unter denen eines gerichtlichen Verfahrens, und es ist statistisch erwiesen, dass die auf diese Weise erzielten Lösungen immer tragfähiger und dauerhafter sind. Daher werden zukünftige Kosten eingespart, indem das Risiko des Auftretens von neuen Konflikten und der Konfliktverstärkung vorgebeugt und vermindert wird.

Die Mediation wird in allen Bereichen angewandt, in denen ein Konflikt auftreten kann, sowohl in der Präventionsphase als auch zum Zeitpunkt des tatsächlichen Auftretens, wie zum Beispiel:
Unternehmensbereich: Familienunternehmen, interne Kommunikation von Unternehmen, Organisationen
Schulischer Bereich: Konflikte zwischen Schülern, Schülern und Lehrern, Lehrern und Eltern
Im Bereich der Familie: Regelungen für die Kinder, Scheidungen und Trennungen, Änderungen der Regelungen, geteiltes Sorgerecht der Eltern, Verteilung des Erbes, Ernennung von Tutoren in Entmündigungsverfahren, Entscheidungen in Bezug auf Behinderte, etc.
Gemeinschaftsrecht: Rechte im Zusammenleben in Gemeinschaften von Eigentümern oder Nachbarschaften, einschließlich Beilegung interkultureller Konflikte.